§§ 92 Abs 2, 97 ABGB
Wenn ein Ehegatte bei gesonderter Wohnungsnahme die Ehewohnung verlässt, darf der verbleibende Ehepartner diese in der Zwischenzeit nicht aufgeben, weil
Seite 274
§§ 92 Abs 2, 97 ABGB
Wenn ein Ehegatte bei gesonderter Wohnungsnahme die Ehewohnung verlässt, darf der verbleibende Ehepartner diese in der Zwischenzeit nicht aufgeben, weil
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