§ 9 RAO, § 40 RL-BA 2015
Zieht der Rechtsanwalt Hilfskräfte bei, so hat sie der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit zu verpflichten und für die verlässliche Einhaltung dieser Verpflichtung hinreichend vorzukehren.
§ 9 RAO, § 40 RL-BA 2015
Zieht der Rechtsanwalt Hilfskräfte bei, so hat sie der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit zu verpflichten und für die verlässliche Einhaltung dieser Verpflichtung hinreichend vorzukehren.
