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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ218 (RZ 2023, 274)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 274 Heft 11 v. 15.11.2023

§ 10 Abs 5 RAO, § 47 RL-BA 2015

Die in der RAO und den RL-BA 2015 vorgesehenen Werbebeschränkungen und Provisionsverbote erstrecken sich nicht auch auf sonstige physische oder juristische Personen, die für die Rechtsanwälte werbend auftreten. Diese Dritten können aber als Beitragstäter zum standes- und lauterkeitswidrigen Handeln eines Rechtsanwalts in Betracht kommen.

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