§ 12 StGB
Bleibt die Tatausführung des unmittelbaren Täters hinter der Erwartung des nach § 12 dritter Fall StGB Beteiligten zurück, so scheidet eine Strafbarkeit des Beteiligten wegen der Deliktsqualifikation solange aus, als der unmittelbare Täter nicht wenigstens das Versuchsstadium hinsichtlich der Qualifikation erreicht.

