§ 13 MedG
Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob eine Veröffentlichung den gleichen Veröffentlichungswert wie die Primärveröffentlichung erzielt, ist definitionsgemäß (ex ante) auf den Veröffentlichungszeitpunkt (eignungs-)bezogen vorzunehmen, sodass nachträglich eingetretene Umstände außer Betracht zu bleiben haben.

