§ 1104 ABGB
Zu den in § 1104 ABGB ausdrücklich genannten Elementarereignissen gehört die "Seuche" und COVID-19 ist ein solcher Fall. Die aus dem Elementarereignis resultierenden hoheitlichen Eingriffe (Betretungsverbote für bestimmte Geschäftslokale) hatten zur Folge, dass diese Objekte "gar nicht gebraucht oder benutzt werden" konnten.