§ 933 Abs 2 ABGB
Die kurze Frist des § 933 Abs 2 ABGB gilt nach der ratio dieser Bestimmung nur für Krankheiten und nicht für andere Sachmängel.
24.3.2021, 3 Ob 14/21m (RS0133601)
§ 933 Abs 2 ABGB
Die kurze Frist des § 933 Abs 2 ABGB gilt nach der ratio dieser Bestimmung nur für Krankheiten und nicht für andere Sachmängel.
24.3.2021, 3 Ob 14/21m (RS0133601)