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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ232 (RZ 2021, 166)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 166 Heft 7 und 8 v. 15.8.2021

§§ 146, 147 Abs 1a StGB

Sozialadäquanz bestimmter Verhaltensweisen im Rechtsverkehr schränkt die Betrugsstrafbarkeit – auch in Bezug auf die Erschleichung einer Anstellung – ein. Stellt aber das Gesetz ein bestimmtes Verhalten – wie § 147 Abs 1a StGB die Täuschung über die dort genannten Umstände – (als sozial schädlich) unter Strafe, ist dieses jedenfalls sozialinadäquat.

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