§ 364a ABGB, § 4 EisbEG
Der Enteignete kann im Rahmen des außerstreitigen Entschädigungsverfahrens Schadenersatz für unter § 364a ABGB fallende zu duldende Immissionen geltend machen.
18.2.2021, 6 Ob 108/20f (RS0133555)
§ 364a ABGB, § 4 EisbEG
Der Enteignete kann im Rahmen des außerstreitigen Entschädigungsverfahrens Schadenersatz für unter § 364a ABGB fallende zu duldende Immissionen geltend machen.
18.2.2021, 6 Ob 108/20f (RS0133555)