§§ 186, 187 ABGB
Liegen an einem bestimmten Ort konkrete Umstände vor, die eine Gefährdung der psychischen oder physischen Integrität des Kindes besorgen lassen, kann die Kontaktausübung örtlich beschränkt werden.
§§ 186, 187 ABGB
Liegen an einem bestimmten Ort konkrete Umstände vor, die eine Gefährdung der psychischen oder physischen Integrität des Kindes besorgen lassen, kann die Kontaktausübung örtlich beschränkt werden.