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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ178 (RZ 2021, 138)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 138 Heft 6 v. 15.6.2021

Art 22 EuErbVO

Ob eine Person einem bestimmten Staat angehört, ist grundsätzlich nach dem Recht dieses Staats zu beurteilen. Hat ein Staat, insbesondere durch Ausstellen eines Reisepasses, das Vorliegen der Staatsangehörigkeit bestätigt, so ist zu vermuten, dass diese Bestätigung die Sach- und Rechtslage richtig wiedergibt.

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