§ 97 ABGB, § 382h EO
Sind beide Ehegatten Mieter der Wohnung, kommt ein Unterlassungsanspruch auf der Grundlage des § 97 ABGB, der nach § 382h EO gesichert werden könnte, nicht in Betracht.
25.2.2021, 2 Ob 2/21i (R0S133512)
§ 97 ABGB, § 382h EO
Sind beide Ehegatten Mieter der Wohnung, kommt ein Unterlassungsanspruch auf der Grundlage des § 97 ABGB, der nach § 382h EO gesichert werden könnte, nicht in Betracht.
25.2.2021, 2 Ob 2/21i (R0S133512)