§ 1 Abs 1 HOG
Das für den Anspruch auf eine Heimopferrente erforderliche Tatbestandsmerkmal "im Rahmen einer Unterbringung" nach § 1 Abs 1 HOG ist im Falle einer Klägerin, die als "Lehrling" in einem Kloster beschäftigt war und während ihrer Beschäftigung dort in einem Knabeninternat untergebracht war, nicht erfüllt.