§ 26b Abs 2 UWG
Grundsätzlich können auch mehrere Personen Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses sein.
10.12.2020, 4 Ob 182/20y (RS0133443)
§ 26b Abs 2 UWG
Grundsätzlich können auch mehrere Personen Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses sein.
10.12.2020, 4 Ob 182/20y (RS0133443)