"Aus gegebenem Anlass" (wie es so schön heißt) skizziert dieser Beitrag die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Regelungen bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern der ordentlichen Gerichte sowie die Funktion von Besetzungsvorschlägen und beleuchtet dabei eine in jüngerer Zeit enstandene Usance, die sich von der Rechtslage entfernen dürfte.