§ 50 ArbVG
Der Oberste Gerichtshof hält die von einem großen Teil der Literatur vertretene Ansicht, dass überlassene Arbeitnehmer ohne Erfordernis einer Mindestbeschäftigungsdauer auch Arbeitnehmer des Beschäftigungsbetriebs iSd § 36 ArbVG sind, für überzeugend.