Art 5.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2010/07)
Wird ein Haus zu Wohnzwecken bewohnt, kommt es bei der Frage, wann von einem "Verlassen" des Gebäudes auszugehen ist, darauf an, ab wann und innerhalb welchen Zeitraums das Gebäude nicht bewohnt wird. Dem Hinweis, dass ein fallweises Begehen nicht genügt, kommt lediglich klarstellende Bedeutung zu.