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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ49 (RZ 2021, 49)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 49 Heft 3 v. 15.3.2021

§ 6 Abs 2 VersVG

§ 6 Abs 2 VersVG eröffnet dem Versicherungsnehmer einen Kausalitätsgegenbeweis, sodass das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" soweit aufgegeben wurde, als die Leistungsfreiheit des Versicherers der Höhe nach beeinflusst wird (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Dies gilt aber nicht für den Eintritt des Versicherungsfalls (Kausalität dem Grunde nach).

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