§ 395 ABGB
Im Fall des originären Eigentumserwerbs an einem (vor der BWG-Novelle 2000 eröffneten) Überbringersparbuch durch Fund geht auch der Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens auf den Finder über.
§ 395 ABGB
Im Fall des originären Eigentumserwerbs an einem (vor der BWG-Novelle 2000 eröffneten) Überbringersparbuch durch Fund geht auch der Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens auf den Finder über.