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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzb¨ros des Obersten Gerichtshofs EÜ29 (RZ 2021, 47)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzb¨ros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 47 Heft 3 v. 15.3.2021

§§ 1295, 1325 ABGB

Bleibt der Geschädigte im Umfang der Schadensverlagerung auf den Unterhaltspflichtigen auch selbst weiterhin aktivlegitimiert, weil es nicht darauf ankommt, ob der durch den Unfall Verletzte oder dessen Unterhaltspflichtiger den Anspruch geltend macht, kann die Anrechnung des Vorteils demjenigen gegenüber eingewendet werden, der den Schaden im eigenen Namen geltend macht.

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