Die Digitalisierung betrifft die Richterschaft in vielfacher Hinsicht: durch Anwendung zivilrechtlicher Normen, die Digitalisierungstatbestände regeln, durch die eigene Nutzung digitaler Produkte und durch den "elektronischen Akt".
Die Digitalisierung betrifft die Richterschaft in vielfacher Hinsicht: durch Anwendung zivilrechtlicher Normen, die Digitalisierungstatbestände regeln, durch die eigene Nutzung digitaler Produkte und durch den "elektronischen Akt".