§ 91 Abs 3 JN
Vom Wahlgerichtsstand für Klagen über Verträge über die Übergabe unbeweglicher oder für unbeweglich erklärter Sachen ist auch die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines solchen Vertrags erfasst.
§ 91 Abs 3 JN
Vom Wahlgerichtsstand für Klagen über Verträge über die Übergabe unbeweglicher oder für unbeweglich erklärter Sachen ist auch die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines solchen Vertrags erfasst.