§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG
§ 10 Abs 4 COVID-19-NotMV:
Ist einem Arbeitgeber – wie hier dem Betreiber eines Alten- und Pflegeheims – durch eine Verordnung des Gesundheitsministers vorgeschrieben, dass er nur solchen Mitarbeitern Zutritt zum Betrieb gewähren darf, bei denen in regelmäßigen Abständen ein Antigen-Test oder ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird, ergibt sich daraus eine zumindest mittelbare Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich den vom Arbeitgeber angeordneten (für ihn kostenfreien) Tests zu unterziehen, damit der Arbeitgeber ihn weiter im Alten- und Pflegeheim beschäftigen und er seinem Arbeitsvertrag nachkommen kann. Eine derartige Verpflichtung lässt sich überdies auch aus der Verantwortung des Heimbetreibers für die Gesundheit der Heimbewohner rechtfertigen.