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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ303 (RZ 2021, 226)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 226 Heft 10 v. 15.10.2021

§ 153d StGB

Die in § 153d Abs 1 StGB genannten Tathandlungen stellen rechtlich gleichwertige Begehungsweisen dar. Unmittelbarer Täter ist auch derjenige, der die Anmeldung zur Sozialversicherung in Auftrag gibt, einer persönlichen Vornahme der Anmeldung bedarf es dabei nicht.

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