Im Asylverfahren ist auch auf das Kindeswohl Rücksicht zu nehmen. Aus der höchstgerichtlichen Rechtsprechung von VfGH und VwGH lassen sich Leitlinien zur Auslegung und Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ableiten.
Im Asylverfahren ist auch auf das Kindeswohl Rücksicht zu nehmen. Aus der höchstgerichtlichen Rechtsprechung von VfGH und VwGH lassen sich Leitlinien zur Auslegung und Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ableiten.