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Sind Dienstbeschreibungen in Ihrer aktuellen Form noch zeitgemäß?

EditorialMMag. Elisabeth BrunnerRZ 2021, 209 Heft 10 v. 15.10.2021

Die einschlägigen Bestimmungen im RStDG betreffend Dienstbeschreibungen führen in unregelmässigen Abständen immer wieder zu Diskussionen über deren Aussagekraft. Verbesserungspotential wird je nach Standpunkt erkannt bzw im Gegenzug gleich wieder verworfen. In diesen Diskussionen kristallisieren sich immer wieder unterschiedliche Sichtweisen von ordentlicher Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit heraus. Dies beruht auf mehreren Gründen. Der ua angedachten Idee, in regelmäßigen Abständen und nicht nur aus bestimmten Anlässen Beschreibungen durchzuführen, kann aus Sicht eines Mitglieds des Personalsenates eines Bundesverwaltungsgerichts schon allein aufgrund der Größe dieser Gerichte nicht viel abgewonnen werden:

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