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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ218 (RZ 2020, 190)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 190 Heft 9 v. 15.9.2020

§ 249 Abs 1 StPO

§ 249 Abs 1 StPO ist nicht dahin zu verstehen, dass den Beteiligten zwecks (direkter) Befragung von Zeugen nur "ausnahmsweise" das Wort zu erteilen ist.

25.2.2020, 14 Os 134/19s (RS0133037)

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