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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ217 (RZ 2020, 190)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 190 Heft 9 v. 15.9.2020

§ 70 Abs 1 Z 3 StGB

Besteht eine rechtskräftige Verurteilung, muss diese – um die besondere Warnfunktion eines Urteils zu entwickeln und für sich als Vortat im Sinn des § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB auszureichen – dem Täter vor der Begehung der aktuell in Rede stehenden Tat zur Kenntnis gelangen und demnach (schon begrifflich) vor der aktuellen Tat erfolgt sein.

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