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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ173 (RZ 2020, 164)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 164 Heft 7 und 8 v. 15.8.2020

§ 18 Abs 1 AnerbenG

Ist der bei einem Verkauf des Erbhofs tatsächlich erzielte Verkaufserlös höher als der Verkehrswert, dann ist der Ermittlung des Mehrbetrags der Verkaufserlös zu Grunde zu legen. Der Anerbe kann davon jene von ihm getragenen Aufwendungen in Abzug bringen, die durch die Veräußerung gewöhnlich anfallen.

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