§ 52 Abs 2 Z 1 WEG 2002
Parteistellung und damit Rechtsmittellegitimation kommt dem Verwalter zu, wenn im Beschlussanfechtungsverfahren formelle Mängel geltend gemacht werden, die auf einem Fehlverhalten des Verwalters beruhen sollen.
§ 52 Abs 2 Z 1 WEG 2002
Parteistellung und damit Rechtsmittellegitimation kommt dem Verwalter zu, wenn im Beschlussanfechtungsverfahren formelle Mängel geltend gemacht werden, die auf einem Fehlverhalten des Verwalters beruhen sollen.