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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ156 (RZ 2020, 162)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 162 Heft 7 und 8 v. 15.8.2020

§§ 23, 65 Abs 5, 66 Abs 1 TKG 2003

Einem Teilnehmer wird das Nutzungsrecht an seiner Telefonnummer im Regelfall nicht direkt zugeteilt, allerdings hat er ein vom Nutzungsrecht des Betreibers des Kommunikationsdienstes abgeleitetes Recht, das insbesondere darin besteht, die Telefonnummer für abgehende und ankommende Verbindungen zu verwenden und diese gemäß § 23 TKG 2003 portieren zu lassen.

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