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Unionsrecht Art. 9, Art. 10 EMRK (RZ 2020/16)

EntscheidungenUnionsrechtRZ 2020/16RZ 2020, 169 Heft 7 und 8 v. 15.8.2020

Art. 9, Art. 10 EMRK:

Grimmark/Schweden, 11.02.2020, 43726/17

Der Entscheidung Grimmark/Schweden lag zugrunde, dass die Beschwerdeführerin, die als Krankenschwester schließlich noch eine Ausbildung als Hebamme absolvierte, 2013 ein Praktikum in einer Frauenklinik antreten sollte. Bevor sie die Stelle antrat, informierte sie die Klinik, dass sie aus Religions- und Gewissensgründen keine Abtreibungen vornehmen würde. Daraufhin erhielt die Beschwerdeführerin einen Anruf von der Klinik, dass diese Stelle für sie nicht mehr zur Verfügung stünde. Eine weitere Klinik gab der Beschwerdeführerin bekannt, dass eine Ausnahme für sie betreffend die Nichtvornahme von Abtreibungen nicht möglich sei. Zwischenzeitlich wandte sich die Beschwerdeführerin an eine Ombudsstelle und gab ein Interview für eine Zeitung, woraufhin eine dritte Klinik bekannt gab, dass eine Aufnahme der Beschwerdeführerin nicht möglich sei. Das Ombudsverfahren wurde eingestellt und keine Diskriminierung festgestellt. Schadenersatzverfahren führten ebenfalls zu keinem Ergebnis. Den Begründungen war gemein, dass die Vornahme von

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