vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ158 (RZ 2020, 163)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 163 Heft 7 und 8 v. 15.8.2020

§ 6 Abs 2 lit b KlGG

Nicht jede geplante Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils kann die Aufkündigung des Generalpachtvertrags rechtfertigen.

Beisatz: Es spricht viel dafür, dass in § 6 Abs 2 lit b KlGG eine Bebauung gemeint ist, die in der Region des jeweiligen Bundeslandes nicht als typisch für Kleingärten – noch überwiegend zur Nutzung im Sinne des § 1 KlGG – anzusehen und besonders geregelt ist. (T1)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!