Nach genauen Erkundigungen haben wir, meine Frau und ich, am 8. März einen einwöchigen Sizilienurlaub mit einer Reisegruppe angetreten. Der Urlaub schien unproblematisch zu sein, da in Sizilien zu diesem Zeitpunkt praktisch keine Ansteckungsgefahr bestand. Hingegen gab es in Vorarlberg bereits einige Infizierte, sodass wir uns nicht gefährdet fühlten. Wir flogen von Zürich nach Catania. Dort wurde am Flughafen bereits unsere Körpertemperatur gemessen, weil wir aus einer angeblich bereits kontaminierten Gegend kamen. Zwei Tage später erhielt ich vom Außenministerium über mein eingerichtetes Reiseregistrierungs-App die Aufforderung, sofort nach Österreich zurückzukehren. Wir brachen den Urlaub ab und flogen mit Alitalia via Rom nach Zürich. Die Flughäfen in Rom und Zürich waren gespenstisch leer. Weder Polizisten noch Zollbeamte noch Flughafenpersonal waren zu sehen. Nach unserer Rückkehr wurden wir bis fast vor die Haustüre gebracht mit der Anweisung, sofort die Hotline 1450 anzurufen. Außerdem wurden wir aufgefordert, uns freiwillig für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies teilte ich meinem Dienstgeber mit, der mir die Anweisung gab, das Bezirksgericht Bludenz für 14 Tage nicht zu betreten. Ich erfuhr dann, dass sich bis auf eine Mitarbeiterin die gesamte Belegschaft des Gerichtes ebenfalls in Quarantäne befand, da sich der Geschäftsstellenleiter unabhängig von mir mit Corona infiziert hatte. Ich war lediglich über das Handy App Verse mit dem Justiz-Mail verbunden. Meine Kollegin Mag. Silvia Hitthaler-Simma richtete als meine Stellvertreterin eine Whats-App-Gruppe mit allen Bediensteten ein, damit alle die wichtigen Informationen erhielten. Es war für mich als Gerichtsvorsteher beklemmend, nichts tun zu können. Die weit schwierigere Aufgabe hatten aber die zugeteilte Vertretungsrichterin Mag. Nadine Heim vom LG Feldkirch, die gemeinsam mit einer Mitarbeiterin die Stellung hielt, und danach meine Stellvertreterin Mag. Silvia Hitthaler-Simma.