§§ 1295, 1304 ABGB
Der Einwand des Schädigers, überhaupt kein schadenskausales Ereignis zu vertreten, trägt als Minus den Einwand kumulativer Kausalität in sich.
22.8.2019, 4 Ob 75/19m (RS0132771)
§§ 1295, 1304 ABGB
Der Einwand des Schädigers, überhaupt kein schadenskausales Ereignis zu vertreten, trägt als Minus den Einwand kumulativer Kausalität in sich.
22.8.2019, 4 Ob 75/19m (RS0132771)