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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ76 (RZ 2020, 70)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 70 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 225i AktG

In Erweiterung der Rechtskraftwirkung wirken gerichtliche Entscheidungen oder Vergleiche im Sinn des § 225h AktG grundsätzlich für und gegen sämtliche Aktionäre aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, soweit diese nicht auf ihre Ansprüche verzichtet oder sich sonst – außergerichtlich – verglichen haben, sowie für alle Gerichte und Behörden ("erga-omnes-Wirkung").

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