§ 169 Abs 2 StGB
Die in § 169 Abs 2 StGB beschriebene Gefahr kann auch aufgrund eines erforderlichen, für die einschreitenden Helfer gefährlichen Rettungseinsatzes bestehen (so bereits 13 Os 97/16p, 15 Os 39/16y).
§ 169 Abs 2 StGB
Die in § 169 Abs 2 StGB beschriebene Gefahr kann auch aufgrund eines erforderlichen, für die einschreitenden Helfer gefährlichen Rettungseinsatzes bestehen (so bereits 13 Os 97/16p, 15 Os 39/16y).