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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ39 (RZ 2020, 43)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 43 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 1295 Abs 2 ABGB, § 2 VersammlungsG

Auch das Grundrecht des Versammlungsrechts steht nicht schrankenlos zu. Wiederholt hat der Oberste Gerichtshof daher ausgesprochen, dass Baustellenblockaden, wenn sie eine gewisse Dauer und Schwere der Beeinträchtigung erreichen, nicht mehr als friedliche Versammlung anzusehen sind und Schadenersatzansprüche begründen können.

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