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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ13 (RZ 2020, 40)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 40 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 502 Abs 1 ZPO, § 62 Abs 3 AktG

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 62 Abs 3 AktG kann nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden. Auch die Beurteilung, ob eine Schädigung der Gesellschaft, der übrigen Gesellschafter und der Gläubiger ausreichend konkretisiert und wahrscheinlich ist, um einer Gestattung entgegen zu stehen, hängt stets von den konkreten Umständen ab.

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