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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ345 (RZ 2020, 266)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 266 Heft 12 v. 15.12.2020

§ 8 AngG

Eine Anrechnung der beim selben Arbeitgeber absolvierten Lehrzeit als Vordienstzeit ändert nichts daran, dass das nächste Arbeitsjahr im Sinn des § 8 AngG jeweils mit dem Jahrestag des Eintritts in das Angestelltendienstverhältnis beginnt.

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