§ 189 ABGB, § 104 Abs 1 AußStrG 2005
Im Verfahren über Informationsansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils nach § 189 ABGB ist die besondere Verfahrensfähigkeit des mündigen Minderjährigen im Sinn des § 104 Abs 1 AußStrG gegeben.
§ 189 ABGB, § 104 Abs 1 AußStrG 2005
Im Verfahren über Informationsansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils nach § 189 ABGB ist die besondere Verfahrensfähigkeit des mündigen Minderjährigen im Sinn des § 104 Abs 1 AußStrG gegeben.