§§ 45, 147 Abs 2 AußStrG 2005
Beschlüsse, mit denen im Zusammenhang mit einer Nachlassabsonderung die Versiegelung als Sicherungsmaßnahme nach § 147 Abs 2 AußStrG angeordnet oder wieder aufgehoben wird, haben nicht bloß verfahrensleitenden Charakter.