§ 775 Abs 2 ABGB
Von der Bestimmung des § 775 Abs 2 ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.
26.5.2020, 2 Ob 87/19m (RS0133177)
§ 775 Abs 2 ABGB
Von der Bestimmung des § 775 Abs 2 ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.
26.5.2020, 2 Ob 87/19m (RS0133177)