§ 9 Abs 1 EKEG
Der Inhalt der Weisung muss die Kreditvergabe zumindest miterfassen und für diese (mit-)kausal sein.
23.4.2020, 6 Ob 154/19v (RS0133097)
§ 9 Abs 1 EKEG
Der Inhalt der Weisung muss die Kreditvergabe zumindest miterfassen und für diese (mit-)kausal sein.
23.4.2020, 6 Ob 154/19v (RS0133097)