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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ263 (RZ 2020, 234)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 234 Heft 11 v. 15.11.2020

§ 18 Abs 4 ECG, §§ 51 Abs 1 Z 8b, 83c Abs 3 JN

Unter "Streitigkeiten nach dem § 1330 ABGB" im Sinn des § 51 Abs 1 Z 8b JN sind auch solche Auskunftsansprüche nach § 18 Abs 4 ECG zu verstehen, denen die Behauptung einer gegen § 1330 ABGB verstoßenden Äußerung zugrunde liegt.

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