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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ262 (RZ 2020, 234)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 234 Heft 11 v. 15.11.2020

§ 29 Abs 1 DSG, Art 82 DSGVO

Eine Beweislastumkehr besteht nur in Bezug auf das Verschulden, nicht jedoch für den Eintritt des Schadens und dessen Höhe und hinsichtlich der Kausalität.

27.11.2019, 6 Ob 217/19h (RS0133043)

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