§ 402 EO
In Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen nach den §§ 382b ff EO ist das Revisionsrekursverfahren auch dann zweiseitig (Art 6 EMRK), wenn das Rekursgericht das Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Behandlung des Sicherungsanspruchs zurückgewiesen hat.