§ 943 ABGB, § 1 lit d NotariatsaktsG
Bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe muss nur die Erklärung des Geschenkgebers in Notariatsaktform erfolgen.
20.10.1999, 5 Ob 266/99z (RS0132218)
§ 943 ABGB, § 1 lit d NotariatsaktsG
Bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe muss nur die Erklärung des Geschenkgebers in Notariatsaktform erfolgen.
20.10.1999, 5 Ob 266/99z (RS0132218)