§ 127 Abs 3 StPO, § 163 BDG
Auch ein emeritierter und nicht mehr als Lehrender tätiger Professor einer in- oder ausländischen Universität verfügt über eine Lehrbefugnis iSd § 127 Abs 3 letzter Satz StPO.
§ 127 Abs 3 StPO, § 163 BDG
Auch ein emeritierter und nicht mehr als Lehrender tätiger Professor einer in- oder ausländischen Universität verfügt über eine Lehrbefugnis iSd § 127 Abs 3 letzter Satz StPO.