Präsident Raimondi weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass Österreich mit dem Verfassungsrang der EMRK dieser eine einzigartige innerstaatliche Bedeutung eingeräumt hat. In der Folge hebt Präsident Raimondi die große Bedeutung des EGMR für die europäische Grundrechtsentwicklung, aber auch die daraus resultierende Schwierigkeit hervor, die hohen Beschwerdezahlen zu bewältigen. Dieses Problem resultiert auch aus der kritischen politischen Situation in einigen Vertragsstaaten; seit Ende 2016 gilt dies insbesondere auch für die Türkei. Gleichzeitig muss der EGMR effektiven Grundrechtsschutz gewährleisten und sich gesellschaftlichen Grundsatzfragen widmen. Weiters erläuterte Präsident Raimondi die komplexe Arbeitsweise des Gerichtshofs, seine Praktiken bei der Prioritätensetzung, die Filterung von Beschwerden, die Piloturteile für Serienbeschwerden, die neue vereinfachte Zustellung an die Parteien und das arbeitsaufwändige Verfahren vor der Großen Kammer. Für das Funktionieren des Gerichthofs ist die aktive und effektive Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten unerlässlich.